Jahresabschlussprüfungen
Wir führen bei mittelgroßen bzw. großen Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung durch. Bei anderen Unternehmen führen wir eine freiwillige Jahresabschlussprüfung durch, z.B. wenn diese im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist oder von Gesellschaftern oder Kreditinstituten gewünscht wird. Auch im Rahmen von Unternehmenskäufen oder von Unternehmensumwandlungen kann sich der Bedarf einer Jahresabschlussprüfung ergeben. Zu unseren Mandanten zählen hier schwerpunktmäßig Bauträger, Baumaschinenhändler, Zeitarbeitsunternehmen, Gastronomiebetriebe, Leasinggesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute.
Unternehmensbewertungen für mittelständische Unternehmen
Anlässe für Unternehmensbewertungen sind regelmäßig Unternehmenskäufe/-verkäufe, sie können aber auch bei Erbfällen, Bemessung von Abfindungen oder im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zur Bewertung von Beteiligungsunternehmen notwendig sein. Dabei erfolgt die Ermittlung des Unternehmenswertes durch uns je nach Wunsch entweder als Berater, als neutraler Gutachter oder als Schiedsgutachter entsprechend dem IDW-Standard S1.
Begutachtung von Verkaufsprospekten nach IDW S4
Bei der Beurteilung wird festgestellt, ob die für eine Anlageentscheidung erheblichen Angaben vollständig, richtig und klar im Verkaufsprospekt enthalten sind. Die Gutachten werden entsprechend den Vorgaben des IDW-Standards S4 erstellt.
Prüfungen gemäß § 36 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben durch das Wertpapierhandelsgesetz vorgegebene Meldepflichten und Verhaltensregeln zu beachten. Durch die Prüfung wird die Einhaltung dieser Vorschriften beurteilt. Die Berichterstattung erfolgt gegenüber dem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Prüfungen von internen Kontrollsystemen (IKS)
Das IKS dient der Steuerung von Unternehmensaktivitäten und der Überwachung dieser Aktivitäten. Das IKS soll die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens sicherstellen. Unsere Prüfung umfasst die Wirksamkeit des IKS soweit dieses auf die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung gerichtet ist.